
Kostenübernahme
Die Kosten werden von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen, auch von der Beihilfe und der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften).
Über die jeweiligen Voraussetzungen für eine Kostenübernahme informiere ich gerne.
Zu beachten: Eine Kostenübernahme ist in der Regel nur dann möglich, wenn die Hirnverletzung bzw. der Beginn der Hirnerkrankung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt.